„Das Garagenmanifest“ (Park Books) ist ein erstaunliches Buch. Seine Herausgeber und Autoren möchten „ungewollte Denkmäler“ zu gewollten machen und widmen sich voller Ernst und Hingabe ostdeutschen Kfz.-Unterstellmöglichkeiten. Luise Rellensmann, Jens Casper und die anderen sehen DDR-Garagen „als bemerkenswerte architektonische Typologie“ an, die „bisher durch das architektur- und kunstgeschichtliche Raster gerutscht“ ist. Ab sofort soll genau das nicht mehr passieren.
Entstanden ist das wissenschaftliche Werk an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. 2016 begann man sich dort in einem Seminar an ein „bauliches Phänomen“ anzunähern. Studenten und Lehrkräfte schwärmten aus, um konkrete Beispiele, also Garagenhöfe unterschiedlicher Ausprägung, zu erfassen, zu erleben und in Wort, Foto und technischer Zeichnung aufzubereiten. Auch wenn diese Beispiele Cottbuser Gegebenheiten dokumentieren, kann man sie verallgemeinern und u.a. auf Leipzig anwenden. Es lief hier nicht anders.
Außerdem sind Rellensmann und Casper „durch die Landschaften und Städte Ostdeutschlands“ gefahren und nicht nur in Cottbus auf Garagenschau gewesen. „Im vereinten Selbstbau errichtet, breiten sich größere Anlagen, die mitunter aus mehr als 1000 Garagen bestehen können, an Siedlungsrändern aus; kleinere Komplexe verstecken sich in Hinterhöfen oder Wohnblocks.“ Sie besetzten „Leerstellen“ und „Restflächen“. Die Autoren beachten ebenso den geselligen bzw. gesellschaftlichen Aspekt, „Wochenenden und Grillabende im Garagenhof“ zum Beispiel oder die „gegenseitige Hilfe in Zeiten von Magelwirtschaft“.
„Der Kern jeder Anlage ist die einzelne Garageneinheit, welche auf den elementaren Gestaltungsprinzipien einer abgeschlossenen Zelle – drei Wände, ein Tor, ein Dach – mit Abmessungen von etwa 3 x 6 x 2,5 Metern basiert.“ Zusammengesetzt zu Einzel- oder zu Rücken an Rücken stehenden Doppelreihen sind sie meist massiv gebaut und oftmals an das Stromnetz angeschlossen. „Heute sind die(se) Garagen für viele gängige Automodelle nicht mehr groß genug.“
Ein weiteres Problem der Jetztzeit ist der fehlende Bodenbesitz: „Garagenanlagen wurden meist auf volkseigenem Grund errichtet … In der DDR war die Nutzung eines Grundstücks meist nicht an das Grundeigentum geknüpft … Mit der deutschen Einheit 1990 wurden die Eigentumsverhältnisse neu organisiert … Bis heute führt das zu Auseinandersetzungen.“ Garagen zukünftig als Baudenkmäler zu betrachten, dürfte deren Nutzern im Konflikt um Abriss und Verschwinden helfen.